Wir vereinen rechtliche und architektonische Expertise und konzentrieren uns bei unserer Tätigkeit
auf die Rechtsgebiete, die mittelbar oder unmittelbar mit der Projektplanung in Zusammenhang stehen.
Egal, ob Vorbescheid, Baugenehmigung oder Befreiungsantrag. Wir beraten und vertreten Sie im Baugenehmigungsrecht.
Wir beraten Sie in allen Fragen zum öffentlichen Baurecht. Dazu gehört u.a. das Bauplanungsplanungrecht und das Bauordnungsrecht.
Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte liegt in der Beratung von Bauträgern über alle Projektphasen hinweg.
Wir beraten und vertreten Sie bei Ankauf, Verkauf, Eigentumsfragen, Dienstbarkeiten und weiteren Themen des Grundstücksrechts.
Wir begleiten Sie ganz, teilweise oder punktuell bei Rechtsfragen im Rahmen Ihres Immobilienprojekts mit unserer Expertise und unserer Erfahrung.
„Bauprojekte müssen Stufe für Stufe entwickelt werden. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass die fundierte Einschätzung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen von Bauprojekten das Fundament für ein erfolgreiches Bauprojekt und den gelungenen Verkauf bilden. Vielen rechtliche Chancen, aber auch viele Risiken bleiben zu Beginn oft unentdeckt. Aus dieser Erfahrung heraus, haben wir eine Rechtsberatung entwickelt, die darauf achtet, Risiken zu minimieren und Chancen aufzudecken.“
Unsere Erstberatung ist kostenfrei. Schreiben Sie uns einfach an.
Wir melden uns umgehend.